Continentale Krankenversicherung
Hier wurden einige Tarife umbenannt beziehungsweise geschlossen. Das Haupttarifwerk besitzt zahlreiche Selbstbehalte, wovon die hohen Selbstbehalte im Laufe der Jahre eine sehr hohe Anpassung erfahren haben. Wer in einen so hohen Selbstbehalt einsteigen oder wechseln möchte, muss dies allein verantworten. Zum Beispiel stieg der Selbstbehalt von 2000 DM im Laufe der Jahre auf 2300 € an. Ein guter Rekord. Ist ein Ende abzusehen?
Die anderen Tarife sind jüngeren Datums. Hier muss unbedingt ein Beitragsvergleich mit einem bestimmten Alter, sagen wir 53 Jahre oder/und das aktuelle Alter, zu allen derzeit noch angebotenen Tarifen aufgezeigt werden. Natürlich mit vergleichbaren Selbstbehalten und Hinweisen auf die wesentlichen Unterschiede in den medizinischen Leistungen.
Lassen Sie sich auch aufzeigen, welche Tarife geschlossen oder nicht mehr beworben sind beziehungsweise umbenannt wurden. Das ist aufwändig für sie und für die Krankenversicherung, aber enorm segensreich für sie.
Wenn Sie eine Kostensenkung der Beiträge im Alter haben wollen ist dieser Weg unverzichtbar.
Versuchen Sie einen Wechsel möglichst in gleichhohe Selbstbehalte oder in geringerer Selbstbehalte, sofern sie noch voll gesund sind, herbeizuführen. Nur so sind sie vor späteren bösen Überraschungen mit zu hohen Beiträgen geschützt. Sie können statt eines Risikozuschlages hinzunehmen natürlich auch auf die Mehrleistung verzichten und damit völlig ungeschoren davonkommen.
Für alle privaten Krankenversicherungen dürfte gelten, dass zu hohe Beiträge in allen Altersklassen durch eine entsprechende Politik hausgemacht sind. Vergleichbare Krankenversicherungen mit günstigen Beiträgen auch im Alter finden am Markt dieselben guten oder weniger guten Rahmenbedingungen vor und entwickeln sich doch anders.
Hier noch einmal einige Kernsätze für einen Tarifwechsel zusammengefasst
Ohne Berücksichtigung der Beiträge im Alter gestaltet sich jeder Tarifwechsel zum Lotteriespiel.
Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind ohne Einschränkung zu gestatten.
Prüfen Sie vor allem jene Personen, bei denen sie die Krankenversicherung abgeschlossen haben.
Man sollte bei einem Tarifwechsel die Qualität der medizinischen Leistung möglichst zu erhalten versuchen. Jeder Wechsel in eine schwächere Leistungsvariante engt den Spielraum für weitere gute Tarifwechsel in den Folgejahren ein.
Achten Sie bei einem Wechsel in andere Selbstbehalte oder Tarife darauf, dass ihnen die ausgewiesenen Alterungsrückstellungen (Abschlag, Nachlass, Anrechnungsbetrag usw.) nicht gekürzt werden!
Weitere Gedanken zu den geschilderten Punkten sollte man dem Leser zum Nachdenken überlassen.
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