Private Krankenversicherung Gesetzgeber
 
 

Das Bundesgesundheitsministerium als Initiator für die Gesundheitsreform

Die Schaltstelle für das Gesundheitswesen ist außer Rand und Band

 

Ist die SPD zur Gesundheitsreform von allen guten Geistern verlassen und sind die CDU/CSU im Tiefschlaf?

Gesetzgeber für das Versicherungsvertragsgesetz ( VAG ) und für das Versicherungsaufsichtsgesetz ( VVG ) ist das Bundesparlament. Das Bundesgesundheitsministerium ist die absolute Schaltstelle vor der Gesetzgebung, das heißt es kann die Zielrichtungen zur Gesundheitsreform und die notwendigen Maßnahmen und strukturellen Änderungen im Gesundheitswesen bei entsprechender Geschicklichkeit absolut einseitig ausrichten. Somit können bei einem entsprechenden Durchsetzungswillen politische Vorstellungen, die für die private Krankenversicherung und die gesetzliche Krankenkasse verabschiedet werden sollen, sogar gegen die Mehrheit der Bevölkerung und trotz aller Fachbedenken rigoros durchgesetzt werden. Es sind ja alles demokratisch gewählte Vertreter! So scheint es.

Diesen Zustand erleben wir derzeit mit den Auswirkungen zur Gesundheitsreform für das Inkrafttreten zum Januar 2008 und Januar 2009. Mit Sicherheit sind die bisherigen Rechtsnormen zur gesetzlichen Krankenkasse und privaten Krankenversicherung überholungsbedürftig, vor allem was die Finanzierung in Gegenwart und Zukunft der medizinischen Kosten und das Ausmaß der Einbeziehung der einzelnen Bürger und Versicherten in die Finanzierung dieses Systems betrifft.

Das Bundesgesundheitsministerium geht hierbei einen bekanntermaßen nicht sinnvollen und langfristig nicht tragbaren Weg und die politischen Gremien einschließlich der Parteien der Großen Koalition überblicken in dieser Lage nicht mehr das gesamte Geschehen. Nur so kann es vorkommen, dass zahlreiche nicht nachvollziehbare Strukturen geschaffen werden, die unter Umständen gerade einmal für ein oder zwei Jahre halten.

Die vorgesehenen Strukturen für die Krankenversicherung insgesamt sind unüberschaubar, also für die privaten Krankenkassen und die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzlichen Vorgaben im Grunde auf einer Art Endlösung der privaten Krankenversicherung ausgerichtet. Und dies ohne Wenn und Aber!

Wer sich mit den neuen gesetzlichen Grundlagen einmal befasst, wird erkennen können, wie undurchschaubar und unsinnig sie offensichtlich zielgerichtet (oder?) angelegt sind. Wer dies anstrebt kann nur die Zerstörung der privaten Krankenversicherungen im Schilde führen.

 

 



 

Machtmißbrauch zur Krankenversicherung und Krankenkasse?

Bundesgesundheitsministerium als Schaltstelle für das Gesundheitswesen.

Die Gesundheitsreform wird vom Bundesgesundheitsministerium

geleitet und gesteuert.

Gesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt zeigt beständig ein Durchsetzungsvermögen, daß auch bestens für das Verwirklichen einer unsinnigen Gesundheitsreform geeignet ist. Kompliment ihrer Schläue und Härte! Unverständnis für das dilletantische und schwache Vorgehen ihrer Gegner.

Wenig politische und fachliche Verantwortungsträger sind überhaupt noch in der Lage, die Gesundheitsreform ansatzweise zu durchschauen und zu verstehen. Frau Ulla Schmidt, Gesundheits-ministerin in Deutschland, hat dafür umso mehr ein klares Ziel und einfache Ziel vor Aufgaben:

Die private Krankenversicherung als Vollkostenversicherung abzuschaffen und dies möglichst so zu verschleiern, daß ihre Absicht und die ihres Ministeriums nicht zu erkennen sind.

Die Arbeitsprozesse der privaten Krankenversicherungen werden derart erschwert, daß man bereits von boshaftem Vorgehen sprechen kann. Das Perfide im Vorgehen ist daran zu erkennen, daß Gesetzesänderungen als verbraucherfreundlich verkauft werden, obwohl auch die Verbraucher dadurch völlig überfordert werden.

Es steht ganz ein deutig für viele fest:

Frau Ulla Schmidt will ihre KBW-Doktrin verspätet, aber nicht zu spät, umsetzen. Die SPD ist entweder auf beiden Augen blind oder von allen guten Gesitern verlassen.

 

 
 
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