Private Krankenversicherung § 178 f WG
 
 

Tarifwechsel innerhalb einer privaten Krankenkasse bisher nach § 178 f VVG und neu ab Januar 2008 nach § 204 VVG

Das Tarifwechselrecht ist für die privat in der Krankenkasse Versicherten ein Meilenstein auf dem Weg zum Ziel.

An dser Qualität hat sich durch den neunen § 204 nichts geändert. Durch § 208 VVG blieb die Stellung der Versicherten / Versicherungsnehmer weiterhin gestärkt.

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neu § 204 VVG statt bisher § 178 f VVG Verbraucherschutz

Versicherpflichten beim Wechsel innerhalb einer Krankenversicherung nach § 204 Reaktionen der privaten Krankenversicherer auf Tarifwechsel Versuche nach
§ 204 VVG
Was muß der Versicherte über einen Selbstbehaltswechse oder Tarifwechsel nach § 204 VVG (ehem. § 178 f VVG) wissen?
Was hat es mit dem Tarifbonus auf sich?
 
Ist der seit Januar 2003 von der Gothaer  (ehemals Berlin-Kölnische KV und Gothaer KV) angebotene Tarifbonus gesetrzeskonform? Entfallen durch den Tarifbonus die normalen Alterungsrückstellungen oder werden Versicherungsnehmer dadurch geschädigt? Wird inzwischen auch der § 204 VVG von Versicherern unterlaufen?


 

 

 

 
 
 
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