Das Tarifwechselrecht ist für die privat 
              in der Krankenkasse Versicherten ein Meilenstein auf dem Weg zum Ziel.
An dser Qualität hat sich durch den neunen § 204 nichts geändert. Durch § 208 VVG blieb die Stellung der Versicherten / Versicherungsnehmer weiterhin gestärkt. 
               
                |   neu § 204 VVG statt bisher § 
                    178 f VVG Verbraucherschutz 
                   | 
                Versicherpflichten beim Wechsel innerhalb einer Krankenversicherung nach § 204  | 
                Reaktionen der privaten Krankenversicherer 
                  auf Tarifwechsel Versuche nach   
                § 204 VVG  | 
              
               
                | Was muß der Versicherte über 
                  einen Selbstbehaltswechse oder Tarifwechsel nach § 204 VVG (ehem. § 178 f VVG) wissen? | 
                  Was 
                hat es mit dem Tarifbonus auf sich?  | 
                  | 
              
               
                | Ist der seit Januar 2003 von der Gothaer  
                  (ehemals Berlin-Kölnische KV und Gothaer KV) angebotene 
                  Tarifbonus gesetrzeskonform? | 
                Entfallen durch den Tarifbonus die normalen 
                  Alterungsrückstellungen oder werden Versicherungsnehmer 
                  dadurch geschädigt? | 
                Wird inzwischen auch der § 204 VVG von 
                  Versicherern unterlaufen? |