Die Debeka Krankenversicherung
Diese Krankenversicherung hat in der Vollkostenversicherung für Angestellte und Selbstständige ein Tarifwerk mit einem prozentualen nicht zu großen Selbstbehalt auf ambulant (Kompakttarif) und zwei weitere kompakte Bausteine mit absoluten Selbstbeteiligungen auf alle drei Leistungsträger: ambulante, stationäre und Zahnleistungen.
Hier ist es für mich nicht einzusehen, dass man aus dem Prozenttarif in die anderen Selbstbehalte wechselt. Für mich wäre dies seit Jahren keine Besserstellung.
Die Debeka ist insgesamt ein solider Versicherer. Man sollte bei einem Vertragsabschluss oder einem Tarifwechsel auf Risikozuschläge achten. Sie erstrecken sich immer auf die gesamte Prämie des Kompakttarifes und wachsen mit dem Beitrag mit. Bei so steigenden Beiträgen mit Risikozuschlag gibt es im Alter dann nur noch die Variante, den Wechsel in ein Mehrbettzimmer.
Hier noch einmal einige Kernsätze für ein Tarifwechsel
Tarifwechsel oder Wechsel der Selbstbehalt nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind ohne Einschränkung zu gestatten.
Prüfen Sie vor allem jene Personen, bei denen sie die Krankenversicherung abgeschlossen haben.
Man sollte bei einem Tarifwechsel die Qualität der medizinischen Leistung möglichst zu erhalten versuchen. Jeder Wechsel in eine schwächere Leistungsvariante engt den Spielraum für weitere gute Tarifwechsel in den Folgejahren ein.
Achten Sie bei einem Wechsel in andere Selbstbehalte oder Tarife darauf, dass ihnen die ausgewiesenen Alterungsrückstellungen (Abschlag, Nachlass, Anrechnungsbetrag usw.) nicht gekürzt werden!
Weitere Gedanken zu den geschilderten Punkten sollte man dem Leser zum Nachdenken überlassen.
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