Die Union Krankenversicherung
Die UKV Krankenversicherung und die Bayerische Beamtenkrankenkasse sind zwei Unternehmen, die bisher lediglich kooperieren. Siehe hierzu auch die Ausführungen zur Bayerischen Beamtenkrankenkasse auf diesen Seiten.
Im Haupttarifwerk nimmt die UKV eine etwas andere Entwicklung als die Bayerische Beamtenkrankenkasse. Da ein Wechsel in die Tarife der anderen Krankenversicherung nicht möglich ist, muss man sich im Vergleich der eigenen Tarifwerke auf die zuletzt aufgelegten Tarife oder auf die höheren Selbstbehalte im eigenen Tarifwerke beschränken. Hier sollte vor einer Entscheidung ein gründlicher Leistungsvergleich erfolgen und vor allem der Grundsatz beachtet werden, medizinische Qualität möglichst nicht zu verlieren und keinen zu hohen Selbstbehalt wählen. So können Sie bei Ihrem Unternehmen erkennen, wohin die Post abgeht.
Tarifwechsel nach § 204 VVG sind ohne Einschränkung zu gestatten.
Die weiteren Gedanken zu den geschilderten Punkten sollte man dem Leser zum Nachdenken überlassen. |