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Möglichkeiten zum Wechsel der Tarife für Vollkostenversicherte (Angestellte, Selbstständige, Freiberufler) bei der Universa Krankenversicherung
Tarifwechsel als eindeutige Kostenreduzierung und dennoch Bewahrung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung.
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Universa Krankenversicherung
Die universa Krankenversicherung hat von Anfang an ein sehr freizügiges Tarifwechselrecht, welches in seiner Freundlichkeit für die Versicherten noch über den § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hinausreicht. Daher ist dazu nicht allzu viel zu sagen, soweit es sich auf den Tarifwechsel bezieht.
Auch hier sollte man die Grundsätze beachten, nicht in so hohe Selbstbehalte zu wechseln.
Für alle privaten Krankenversicherungen dürfte gelten, dass zu hohe Beiträge in allen Altersstufen durch eine entsprechende Politik hausgemacht sind. Vergleichbare Krankenversicherungen mit günstigen Beiträgen auch im Alter finden am Markt dieselben guten oder weniger guten Rahmenbedingungen vor und entwickeln sich doch anders.
Hat eine Krankenversicherung mehrere Tarifwerke im Verkauf, und dies gilt für alle privaten Krankenversicherungen mit mehreren Tarifwerken, so ist dies unglücklicherweise meist ein der Not gehorchender Trieb. Dies lässt sich sogar beweisen. Man vergleiche mit demselben Alter einer Person in etwa gleichartige Tarife, nehme dazu noch das Erscheinungsdatum und kann dann selbst seine Schlüsse ziehen. Wenn dann auch noch Bitten um Einsicht in Beitragsverläufe abgelehnt werden, kann das Unternehmen nur gut sein. Man muß nur vertrauen...
Einige Kernsätze zum Tarifwechsel auch bei der Universa
- Ohne Berücksichtigung der Beiträge im Alter gestaltet sich jeder Tarifwechsel zum Lotteriespiel. Thema Beitragsverläufe.
- Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind ohne Einschränkung auch bei der Universa zu gestatten.
- Konsultieren Sie vor allem jene Personen, bei denen sie die Krankenversicherung abgeschlossen haben.
- Man sollte bei einem Tarifwechsel die Qualität der medizinischen Leistung möglichst zu erhalten versuchen. Jeder Wechsel in eine schwächere Leistungsvariante engt den Spielraum für weitere gute Tarifwechsel in den Folgejahren ein. Es ist dann verständlich, wenn eine Krankenversicherung auf Einhaltung von Vertragsbedingungen besteht.
- Achten Sie bei einem Wechsel in andere Selbstbehalte oder Tarife darauf, dass ihnen die ausgewiesenen Alterungsrückstellungen (Abschlag, Nachlass, Anrechnungsbetrag usw.) nicht gekürzt werden! Kann leicht geschehen.
- Weitere Gedanken zum Thema sollte man auch hier dem Leser zum Nachdenken überlassen.
Vergessen Sie nicht:
Wenn Sie eine Kostensenkung der Beiträge im Alter haben wollen ist ihr konsequenter Weg unverzichtbar. |