Liebe Leserin, lieber Leser!
Wir schreiben inzwischen das Jahr 2011, genau den 28. Januar 2011. Der Gesetzgeber traf mit Wirkung vom Januar und Juli 2009 eine Regelung für die Mitnahme von Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung. Die Lösung ist mehr als nichts, aber zu wenig, um privat Versichrte gerecht zufrieden stellen zu können. Man spürt die Handschrift von Interessenverbänden. Wirklicher Wettbewerb findet nicht statt. Vor allem werden nachlässig wirtschaftende PKV Versicherer sogar noch belohnt. Der Gesetzgeber erweist sich seiner Aufgabe und Verpflichtung zur sachgerechten Verwaltung berechtigter Interessen der in den privaten Krankenversicherungen langfristig Versicherten nicht annähernd entscheidend gewachsen. Hier spürt man die Entmachtung der Volksvertreter und die Macht der Ausschüsse in der Bundesregierung.
Altversicherte der PKV vor dem Zeitrahmen Januar 2009 hatten nur einmal eine windige Option bis Ende Juni 2009 für die Mitnahme eines Teiles ihrer Alterungsrückstellungen bei schlechter Ausgangslage.. Diese Möglichkeit sollte unbedingt wiederholt werden. Wir bleiben am Ball.
Noch arger. Der Gesetzgeber belohnt riskant wirtschaftende Krankenversicherungen, indem er ihnen die angesammelten Alterungsrückstellungen, die sogenannten Rentenwerte, für die höhere medizinische Qualitätsabsicherung belässt! Er belässt ihnen auch den gesetzlichen zehnprozentigen Zuschlag für gewucherte Beiträge. Einfach unglaublich. Schreiben Sie Proteste an die Regierungskoalition in Berlin.
Man merke sich: Es wird die Mitgabe aller Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel der PKV verlangt, also auch den 10-prozentigen gesetzlichen Zuschlages. Bisher werden hier nur Machenschaften sichtbar. Mehr nicht.. Wer als Krankenversicherung seinen Beitrag für Versicherte in die Höhe jagt, der darf auch den dann höheren gesetzlichen Zuschlag kassieren! Die Berliner Politiker sind auf Abwegen!
Peter Zinke
Stand: 28.01.2011
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